Veranstaltung zur Datenschutzgrundverordnung
Datenschutzbeauftragter (TüV) Thomas Engelhardt informierte unsere Mitglieder
Über Nacht wird am 25. Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung innerhalb Europas zur Anwendung gelangen. Für viele Unternehmen ist das Thema "Datenschutz" sowie die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bislang kein Thema. In Anbetracht eines neuen Bußgeldrahmens von bis zu 20 Millionen Euro bzw. von bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres erscheint eine Auseinandersetzung mit der Thematik allerdings als durchaus empfehlenswert.
Gestern Abend trafen sich interessierte Mitglieder unseres Vereins im Haus des Gastes zur Veranstaltung „Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – Was ist zu beachten?“.
Referent des Abends war Rechtsanwalt Thomas Engelhardt. Er ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TüV) und sowohl behördlicher Datenschutzbeauftragter als auch externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen, ferner Lehrbeauftragter an der Hochschule Ansbach für den Bereich des Medienrechts (inkl. Datenschutzrecht).
Der Input im gut gefüllten Veranstaltungssaal war groß, ganz der Relevanz dieses Themas entsprechend. Bald stand fest, dass dieser eine Abend zum Thema Datenschutz nicht ausreicht. Herr Engelhardt bot deshalb an, im Frühjahr des nächsten Jahres noch einen Workshop zum Thema DSGVO abzuhalten, bei dem explizit auf Fragen auf der Praxis eingegangen werden kann.